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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | |||
Thema | Ist pro Löschgruppe ein Gruppenführer erforderlich - welches Gesetz? | 44 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 379202 | |||
Datum | 07.01.2007 14:33 MSG-Nr: [ 379202 ] | 14854 x gelesen | |||
Dabei ist allerdings nicht immer gegeben zumindest was die Einsätze betrifft,das auch wirklich immer ein ausgebildeter GF vor Ort ist,heißt alle 3 GF aus Zwinge können ja auch mal nicht da sein....da wäre mir zur Sicherheit schon mal wichtig das ggf. wenigstens auch ein Führer aus dem anderen Ort da wäre. Es wäre vermutlich sinnvoll einen Stellen-/Ausbildungsplan aufzustellen (z.B. als Teil der Brandschutzbedarfsplanung). In diesem Plan wird festgelegt wieviele Kräfte mit welcher Ausbildung (z.B. Führungsausbildung, AGT, Ma,...) notwendig sind. Dabei gilt eigentlich der Grundsatz: Eine Wehr = ein Stellenplan. Aufgrund der vorhandenen Fahrzeugzahl sowie der Mannschaftsstärke, dürfte im Führungsbereich mindestens ein Bedarf an einem ZF sowie 3 GF vorliegen. Diesen Ausbildungsstand gilt es zu erfüllen. Sollte sich keine finden, der sich entsprechend bereiterklärt, dann muß wohl §14 I Satz 2 eures alten Brandschutzgesetzes greifen (ich gehe mal davon aus, daß das neue eine entsprechende Regelung enthält). Problematisch ist das ganze bei euch aufgrund der zwei Standorte und der potentiellen Möglichkeit, daß der Standort Silkerode getrennt tätig werden könnte und somit ein Gruppenführer fehlt. Mögliche Lösungen: 1. Aufhebung der Standorttrennung oder 2. Zwingende Vorgaben durch den Stellenplan/Brandschutzbedarfplan machen. Fragt sich nur, wer bei euch für die Bedarfsplanung zuständig ist. Was sagt die Vereinbarung? MkG Marc
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