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Tragkraftspritzenfahrzeug mit Wassertank
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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaBlaulicht - Kolonnenfahrt - Einsatz -Privat-Pkw27 Beiträge
AutorAndr8eas8 D.8, Stolberg / NRW379975
Datum11.01.2007 11:11      MSG-Nr: [ 379975 ]7891 x gelesen

Hallo Lars,

auch das wird sicherlich wieder eine lange Diskussion ums häät/wäre/wenn/warum geben.
Ich persönlich [ohne das ich diesbezüglich mich weitergehend rechtlich informiert habe] würde rein aus dem Bauch heraus sagen: Finger weg.

Ich möchte auch gar nicht Deine Ansicht kritisieren,wie es sicherlich andere Kollegen im laufe des Tages tun werden, sonder objektiv antworten:
Bei einer Alarmierung wird eine Einheit aus Mannschaft & Gerät alarmiert. Wenn gemäß Eurer AAO das TSF-W alarmiert wird, geht man m.E. erst einmal davon aus, das dieses TSF-W gemeinsam mit der Besatzung 1:5 zum Einsatzerfolg primär ausreicht. Alle anderen Kräfte der Löschgruppe können dann (soweit Bedarf besteht) ganz Normal (wenn es seitens der WL überhaupt gewünscht ist) mit dem Privat-PKW die E-Stelle anfahren.

Wie gesagt, ohne den tieferen rechtlichen Hintergrund zu haben (ausser das SoSi-Anlagen, auch aufsteckbar, eintragungspflichtig sind) sage ich: Hände weg vom privaten, durch die FW beschafften Blaulicht.

Sicherlich können die qualifiziertesten Antworten darauf m.E. Sven & Katja geben.

Wenn Du mal laut deren Namen rufst, hören die beiden Dich sicherlich ;-)


Gruß
ado

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