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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Blaulicht - Kolonnenfahrt - Einsatz -Privat-Pkw | 27 Beiträge | ||
Autor | Andr8eas8 D.8, Stolberg / NRW | 379975 | ||
Datum | 11.01.2007 11:11 MSG-Nr: [ 379975 ] | 7891 x gelesen | ||
Hallo Lars, auch das wird sicherlich wieder eine lange Diskussion ums häät/wäre/wenn/warum geben. Ich persönlich [ohne das ich diesbezüglich mich weitergehend rechtlich informiert habe] würde rein aus dem Bauch heraus sagen: Finger weg. Ich möchte auch gar nicht Deine Ansicht kritisieren,wie es sicherlich andere Kollegen im laufe des Tages tun werden, sonder objektiv antworten: Bei einer Alarmierung wird eine Einheit aus Mannschaft & Gerät alarmiert. Wenn gemäß Eurer AAO das TSF-W alarmiert wird, geht man m.E. erst einmal davon aus, das dieses TSF-W gemeinsam mit der Besatzung 1:5 zum Einsatzerfolg primär ausreicht. Alle anderen Kräfte der Löschgruppe können dann (soweit Bedarf besteht) ganz Normal (wenn es seitens der WL überhaupt gewünscht ist) mit dem Privat-PKW die E-Stelle anfahren. Wie gesagt, ohne den tieferen rechtlichen Hintergrund zu haben (ausser das SoSi-Anlagen, auch aufsteckbar, eintragungspflichtig sind) sage ich: Hände weg vom privaten, durch die FW beschafften Blaulicht. Sicherlich können die qualifiziertesten Antworten darauf m.E. Sven & Katja geben. Wenn Du mal laut deren Namen rufst, hören die beiden Dich sicherlich ;-) Gruß ado ----- Wie immer: MEINE Meinung | ||||
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