alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

Tragkraftspritzenfahrzeug mit Wassertank
Tragkraftspritzenfahrzeug mit Wassertank
Tragkraftspritzenfahrzeug
Tragkraftspritzenfahrzeug mit Wassertank
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaBlaulicht - Kolonnenfahrt - Einsatz -Privat-Pkw27 Beiträge
AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz379983
Datum11.01.2007 12:01      MSG-Nr: [ 379983 ]8265 x gelesen

Hallo,

Geschrieben von Lars Ballhausedas Thema Blaulicht und Privat-Pkw wurde ja schon immer ausgiebig diskutiert

Da gab's keinen großen Diskussionsbedarf. Blaulicht auf Privat-PKW ist nicht erlaubt, einzige Ausnahmen z.B. Kreisbrandinspektor o.ä.

Geschrieben von Lars BallhauseBei allen namhaften Feuerwehrausrüstern gibts ja so nette Magnet-Aufsetzleuchten(blau) zu kaufen.
Diese könnte man praktischer Weise ja im Gerätehaus griffbereit aufbewahren.


Du kannst sie gerne kaufen und aufbewahren wie du willst. Du darfst sie eben leider nicht benutzen.

Geschrieben von Lars BallhauseWie sieht denn die Rechtslage aus wenn nun z.B. eine Feuerwehr mit Grundausstattung ,so wie unsere z.B. mit nur 1 x TSF-W , zum Einsatz gerufen wird,da aber bekanntlicher Weise auf TSF/TSF-W nur 1:5 Besatzung muß ja mit Privat-Pkw der ein oder andere Kamerad hinterher fahren oder es fahren auch 3-4 Kameraden in einem Pkw,das spielt ja keine Rolle.

Wie schon geschrieben: verboten.
Eure Feuerwehr hat ein TSF-W, das hat Beladung für eine Gruppe aber nur eine Staffel als Besatzung. Somit kann es durchaus berechtigt sein und ist auch gängige Praxis, dass Einsatzkräfte im Privat-PKW nachrücken. Feuerwehren, die ausschließlich TSF/TSF-W ohne weiteres Fahrzeug haben, finden sich sicherlich nicht in großen Städten sondern eher auf dem Lande (bei uns auch zu Hauf). Dort wiederum macht es im eigenen Einsatzbereich in vielen Fällen kaum etwas aus, ob man mit oder ohne Sondersignal zur Einsatzstelle ausrückt. Bei uns z.B. geht es in Richtung Nachbarort, wo wir auch in überörtlicher Hilfe ab und an tätig sind, langgezogen bergauf. Es kam durchaus schon vor, dass Personal, dass beim Abrücken des ersten Fahrzeuges gerade erst am Gerätehaus eintraf, am Ende der Steigung mit dem Privat-PKW schon wieder hinter dem Einsatzfahrzeug war. Auch ohne Sondersignal.
Im Stadtgebiet mit viel Verkehr oder Ampelanlagen mag das sicherlich anders aussehen, dort haben die Wehren aber auch nicht nur ein TSF bzw. TSF-W.

Geschrieben von Lars BallhauseDürfte dann dieser Pkw eine solche Leuchte benutzen,natürlich nur im Fall des Einsatzes und nur bei sogenannter Kolonnenfahrt,also als Begleitfahrzeug vom TSF/TSF-W,also mit normalem Sicherheitsabstand zum Einsatzfahrzeug - je nach Geschindigkeit also 1/2 Tacho - keine Einzelfahrt,also nicht 3 Minuten vorher und 10 Minuten hinterher.

Die Ausrüstung eines Fahrzeuges mit Blaulicht ist nur zulässig in Verbindung mit einem Einsatzhorn, da ansonsten das Fahrzeug ja keinerlei Wegerechte in Anspruch nehmen dürfte. An der ersten Kreuzung würde also das Einsatzfahrzeug das Wegerecht in Anspruch nehmen, über die Kreuzung fahren und der nachfolgende PKW müßte warten. Nur Blaulicht würde also nix nützen. Wenn überhaupt, dann würde das ganze bestenfalls dann Sinn machen, wenn Nachzügler noch möglichst schnell am Einsatzort gebraucht würden. Wie viel später kommen denn die, die gleichzeitig mit eurem TSF-W am Gerätehaus starten, an der Einsatzstelle an? 10 Sekunden, 20 Sekunden oder länger...? Ich glaube kaum, dass eure Einsatzorte mehr als maximal 10km Anfahrt bedeuten (nachbarschaftliche Hilfe schon eingeschlossen), selbst da sollte der Zeitgewinn durch Sondersignal auf dem Lande eher vernachlässigbar sein.

Also nochmal: Nicht erlaubt, und das ist auch gut so!

Gruß,
Michael



Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

<< [Master]antworten>>
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 ..

0.115


Blaulicht - Kolonnenfahrt - Einsatz -Privat-Pkw - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt