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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaBlaulicht - Kolonnenfahrt - Einsatz -Privat-Pkw27 Beiträge
AutorPete8r H8., Idstein / 379992
Datum11.01.2007 12:33      MSG-Nr: [ 379992 ]7748 x gelesen

Hallo zusammen,
Magnetblaulichter sind Veränderungen an der Lichttechnische Anlage des Fahrzeuges. Damit müssen sie eingetragen sein sonst keine Betriebserlaubnis. Weiterhin ist zu beachten das das Blaue Blinklicht an sich keinerlei Wegerechte einräumt. Abgesehen von der Gefahr im Corsa hinter dem 6,5to Vario übersehen zu werden, den es ist keinerlei Akustische Warnanlage vorhanden. BTW: Auch bei dringenden Zugfahrten sollte UNBEDINGT ein vergrößerter Fahrzeugabstand abgehalten werden. (Sehr schön auch zu sehen in der Schlussszene von Backdraft, mit dem zurückfallen der Leiter.)(Ich weiss das ist eigendlich kein Lehrfilm)

Erhältlich sind diese Leuchten nur damit "autorisierte" Personen diese in Zusammenhang mit einer akustischen Warnanlage einbauen lassen können.

Gruß
Peter



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