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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Blaulicht - Kolonnenfahrt - Einsatz -Privat-Pkw | 27 Beiträge | ||
Autor | Katj8a R8., Köln / NRW | 379997 | ||
Datum | 11.01.2007 13:07 MSG-Nr: [ 379997 ] | 7903 x gelesen | ||
Hi! Erstmal vorab die Frage wofür meinst du, sollte das Sinn machen? Abgesehen davon, halte ich das für wunderbar gefährlich (die Problematik TFF = Wegerecht, privat-Pkw allein mit Blaulicht kein Wegerecht). Dieses "Kolonnefahren" ist schon mit 3-4 Feuerwehrautos im Löschzug gefährlich genug, wenn die Abstände vor Kreuzungen nicht sehr gering gehalten werden. Z.B. wenn die Autofahrer denken, "jetzt habe ich eins vorbeigelassen und kann wieder losfahren" und plötzlich kommst du mit Deinem kleinen Auto und hälst auch noch brav den Sicherheitsabstand ca. 5 Sek später noch hinterhergefahren. Das kann nicht gut gehen... Um das ganze rechtlich zu beantworten: Sonderrechte hast du (außer im Einzugsbereich des OLG Frankfurt :-) eh, dafür brauchst du kein Blaulicht. Im übrigen ist es aber auch gemäß § 52 III StVZO bzw. § 70 IV StVZO nicht erlaubt. Gruß Katja "Wenn irgendwo auf der Welt ein Mensch hinfällt, steht er wieder auf. Der Deutsche hingegen schaut sich um, wen er verklagen kann." Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.! | ||||
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