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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Blaulicht - Kolonnenfahrt - Einsatz -Privat-Pkw | 27 Beiträge | ||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 380047 | ||
Datum | 11.01.2007 18:39 MSG-Nr: [ 380047 ] | 7883 x gelesen | ||
Geschrieben von Lars Ballhause Dürfte dann dieser Pkw eine solche Leuchte benutzen,natürlich nur im Fall des Einsatzes und nur bei sogenannter Kolonnenfahrt,also als Begleitfahrzeug vom TSF/TSF-W,also mit normalem Sicherheitsabstand zum Einsatzfahrzeug - je nach Geschindigkeit also 1/2 Tacho - keine Einzelfahrt,also nicht 3 Minuten vorher und 10 Minuten hinterher. M.E. eindeutig nein. Viel interessanter ist die Frage, wie man ggf. "zu beordernde Fahrzeuge" behandelt, weil - das sind zivile Fahrzeuge (z.B. Hubsteiger, Gelenkmaste, Kräne, LKW usw.) - die haben weder SoSi-Anlage noch FuG. Es gibt aber jetzt Ausrüstungssätze, wo FuG und SoSi-Anlage einfach nachgerüstet werden können. Beides ist aber nicht zulässig, weil das FuG muss ja einem konkreten Fahrzeug (Rufnamen) zugewiesen sein und die SoSi-Anlage müsste eingetragen sein. Schön wäre es, wenn es für Großschadensfälle da entsprechend vorbereitete "Ergänzungsscheine" zu diesem Ausstattungssatz (analog rote Kennzeichen) gäbe, um das dann zum KFZ (z.B. über das Kennzeichen) eintragen zu können... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
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