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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaBlaulicht - Kolonnenfahrt - Einsatz -Privat-Pkw27 Beiträge
AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW380084
Datum12.01.2007 00:20      MSG-Nr: [ 380084 ]7898 x gelesen

Hallo!

Geschrieben von ---Ulrich Cimolino--- Viel interessanter ist die Frage, wie man ggf. "zu beordernde Fahrzeuge" behandelt, weil
- das sind zivile Fahrzeuge (z.B. Hubsteiger, Gelenkmaste, Kräne, LKW usw.)
- die haben weder SoSi-Anlage noch FuG.

Es gibt aber jetzt Ausrüstungssätze, wo FuG und SoSi-Anlage einfach nachgerüstet werden können. Beides ist aber nicht zulässig, weil das FuG muss ja einem konkreten Fahrzeug (Rufnamen) zugewiesen sein


Muss nicht seit geraumer Zeit nur noch die Anzahl der vorhandenen FuG regelmäßig (jährlich) gemeldet werden?

Interessanter ist IMO, dass in nicht-Dienst-Kfz. grundsätzlich keine BOS-FuG geführt werden dürfen. Es sei denn, man hat eine Genehmigung von (in NRW) der ZPD...

Allerdings ist das so auch nur aus dem Gedächtnis, ich habe die neue BOS-Funkrichtlinie noch nicht komplett gelesen.

und die SoSi-Anlage müsste eingetragen sein.

genau, und die Ausrüstung mit Kennleuchten und Einsatzhorn ist in §70(4) StVZO (die "Sonderrechte" der StVZO) ausdrücklich ausgenommen...

Wie hätten das z.B. die Feldjäger gelöst?
Bei denen gab es AFAIK planmässig diese Ausrüstungssätze.

Ist ein beordertes Fahrzeug ein Dienstfahrzeug, wenn es erstmal beordert wurde?

Gruß,
Henning



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