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Polizei
Straßenverkehrsordnung
RubrikFeuerwehrtechnik zurück
ThemaLeitkegel12 Beiträge
AutorChri8sto8ph 8P., Kiel / Schleswig Holstein380425
Datum13.01.2007 11:47      MSG-Nr: [ 380425 ]7475 x gelesen

Hallo
Wir als Feuerwehren führen Notfallmaßnahmen durch. Wir planen weder einen Notfalleinsatz langfristig, noch machen wir entsprechende Aufstellpläne der Absperrungen, mit entsprechenden Kilometer und Meterangaben, wie bei einer Baustelle. Unsere Arbeiten sind auf die Notwendigkeiten der unmittelbaren Gefahrenabwehr begrenzt (eigentlich). Für die Absperrung und die Verkehrslenkung außerhalb unserer Notfallmaßnahmen ist primär die Pol oder die Autobahnmeisterei zuständig, was natürlich nicht heißt, dass wir sie zum Selbstschutz vernachlässigen sollten.
Bergungsmaßnahmen sind, soweit sie nicht im Rahmen der unmittelbaren Notfallmaßnahmen geschehen müssen, eigentlich Aufgabe von Firmen. Hat sich da eigentlich mehr verselbstständigt als nötig oder wird die Amtshilfe hier sehr gedehnt ausgelegt oder der Einsatz selstständig und eigentlich unnötigerweise erweitert? Psychologisch wäre dies erklärbar, dass nach der Rettung oder eventuellen Bergung des/r Verunglückten ein Abschluß, durch den Abtransport der oder des Unglücksfahrzeuge/s, des Geschehens unbewußt gesucht wird.

Reicht es zur Notfallsicherung nicht aus, wenn unser Absperrmaterial eine allgemeine Zulassung nach StVO besitzt?

Wenn wir das "Kegelproblem" scharf auslegen, kann also die Feuerwehr X nicht zu eienem "VU klemmt" auf die BAB, wenn die zuständige Feuerwehr Y durch einen anderen Einsatz gebunden ist, weil die Kegel von X nicht hoch genug sind??

MkG
Christoph Pries



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