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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Fahrberechtigung für Einsatzfahrzeuge | 13 Beiträge | ||
Autor | Pete8r S8., Aholming / BY | 380668 | ||
Datum | 14.01.2007 16:09 MSG-Nr: [ 380668 ] | 7991 x gelesen | ||
Geschrieben von Daniel Müller wir sind momentan dabei zu regeln wer wann ein Einsatzfahrzeug führen darf. Du meinst wohl fahren, denn führen tut´s der Gruppenführer. Bei uns fährt jeder Klasse 2 bzw. C-Inhaber. Wir haben gerade einen Frischling von der Fahrschule, der ist gerade dabei, fleißig Bewegungsfahrten zu machen, um die nötige Routine zu erlangen. Es steht bei uns übrigens jedem frei, sich das Fahrzeug zu schnappen, wann immer er will, um sich Fahrpraxis anzueignen, wird aber leider viel zu selten in Anspruch genommen. Zusätzlich gibt es etliche wehrinterne Fahrerausbildungen pro Jahr, zu denen v.a. diejenigen eingeladen werden, die ansonsten selten mit dem Fahrzeug unterwegs sind. Gruß Peter | ||||
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