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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Fahrberechtigung für Einsatzfahrzeuge | 13 Beiträge | ||
Autor | Gerr8it 8S., Hückelhoven / NRW | 380678 | ||
Datum | 14.01.2007 16:42 MSG-Nr: [ 380678 ] | 8155 x gelesen | ||
Hallo, beim THW gibt es die sog. Fahrgenehmigung welche vom OV beantragt und LV genehmigt wird : voraussetzungen waren oder sind ( mein letzter stand dazu ist von 2002 ) 1. den Führerschein 2. eine Abegschlossene Grundausbildung 3. Fahrereinweisung (ca. 16h ) 4. Jährliche Fahrerbelehrung und für Sonderfahrzeuge z.B. Unimog, MAN Kat III usw. werden weitere Ausbidlungen angeboten. Dann bei den Hollys: dort muß man die Ausbildung zum "Brandweer chauffeur" absolviert haben, was fast den neu erweb des Füherschein bedeute inkl. Geländetraining, Schleuderkurs, Rechtskunde, Technik usw. und schließ mit einer Prüfung ab. Ich selber war sehr verwundert als ich bei der FF eingetreten bin das da jeder mit den Autos herrum fahren darf! Gruß aus Hückelhoven Gerrit _________________________________________________ | ||||
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