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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Fahrberechtigung für Einsatzfahrzeuge | 13 Beiträge | ||
Autor | Maxi8mil8ian8 S.8, Rödental / Bayern | 380703 | ||
Datum | 14.01.2007 18:46 MSG-Nr: [ 380703 ] | 8064 x gelesen | ||
HI @ alll;) Bei uns ist das so das man sein Führerschein mindestens ein halbes jahr haben muss und dann bekommt man auf den Fahrzeug wo man fahren darf eine Einweisfahrt + die Sonderrechtebelehrung. Damit darf man das Fahrzeug fahren. Also ich bin persönlich die Meinung das man nicht für jede Kleinigkeit eine Ausbildung braucht. Mir leuchtet auch ein, dass der wo ein Fahrzeug fährt zu einen Einsatz mit den Fahrzeug umgehen können muss. Aber wenn man bei Übungen immer jemanden andern Fahren lässt und nicht nur der "alte erfahrene hase" immer fährt das man da auch genügend Erfahrung "handling für des Fahrzeug" bekommt. Wenn man für alle mal einen Unterricht mit den Thema: Fahren von Einsatzfahrzeugen und damit Fahrt zum Feuerwehrhaus mit privaten PKW, Kollonnenfahrt usw. macht hat man glaube ich mehr davon. und mein tipp;) lieber 10 km langsamer zum Einsatz fahren und dafür Gesund am Einsatzort als zu schnell und die eigene Gesundheit gefährdet!!!! Mfg Maxi | ||||
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