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RubrikAusbildung zurück
ThemaFahrberechtigung für Einsatzfahrzeuge13 Beiträge
AutorJan 8M., Saarbrücken / Saarland380734
Datum14.01.2007 21:54      MSG-Nr: [ 380734 ]7924 x gelesen

Hallo,

Die bekommen in dem Fall keine Fahrberechtigung bzw bekommen, wenn sie durch unangebrachte Fahrweise auffallen diese wieder entzogen. Und werden natürlich in einem Gespräch wieder darauf hingewiesen wie die Fahrt zum Gerätehaus nicht aussehen sollte.


Gruß Jan


Dies ist meine eigene Meinung

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