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Thema | Mindestfahrpraxis; war: Fahrberechtigung für Einsatzfahrzeuge | 21 Beiträge | ||
Autor | Sasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen | 380793 | ||
Datum | 15.01.2007 11:33 MSG-Nr: [ 380793 ] | 7296 x gelesen | ||
Geschrieben von Andreas Dovern Und was passiert, wenn gerade DER Maschinist bei nem Einsatz am Gerätehaus steht? Lässt Du ihn dann nicht fahren? Wäre im Rahmen einer Dienstanweisung möglich. Mit allen Konsequenzen (Fahrzeug bleibt im Zweifelsfall stehen). Bei AGT geht es ja auch: keine komplette Fortbildung - kein Einsatz. Aber so würde ich das gar nicht aufziehen wollen. Mir ging es darum, eine Orientierung zu bekommen, welche Fahrpraxis sinnvoll ist und angestrebt werden sollte bzw. wann der MA wieder üben sollte. Denn das: Ich finde, der Gruppenführer muss darauf achten, dass jeder Maschinist ausreichend fährt ist reinster "Gummi". Wie definiert man ausreichend? MkG Sascha | ||||
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