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Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule, bezeichnet die landeseigene zentrale Ausbildungsstätte für Feuerwehrkräfte, z.B. in Rheinland-Pfalz (LFKS RLP)
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaIst pro Löschgruppe ein Gruppenführer erforderlich - welches Gesetz?44 Beiträge
AutorLars8 B.8, Zwinge / Thüringen381575
Datum19.01.2007 10:24      MSG-Nr: [ 381575 ]14719 x gelesen

Hallo,

war ein guter Tip sich mal umzuhören.

Ich hab die LFKS kontaktiert,als Empfehlung geben die alle Posten 3-fach zu besetzen,je nach dem wie eine Feuerwehr personell sowie mit Geräten ausgesrüstet ist.

Sprich in unserem Fall wären pro Ortsgruppe 3 Gruppenführer angeraten....1 ist auf jeden Fall muß!

Gruß Lars



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