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Jugendfeuerwehr
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaSatzung für hessische JF11 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8W., Linden / Hessen381882
Datum21.01.2007 01:22      MSG-Nr: [ 381882 ]5614 x gelesen

Moin

Geschrieben von Marc DickeyGerade wenn man bedenkt, daß die Implementierung einer Jugendgruppe, welche alle Anforderungen erfüllt, in einen bestehenden Verein schon Schwierigkeiten aufwerfen kann (Vertretungsbefugnis, Finanzen,...), kann man sich denken was dabei herauskommet wenn man so etwas in die besthenden Vorgaben einer öffentliche Einrichtung hereinzwängen möchte.
Mit einem Wort: Murks? ;o)

Geschrieben von Marc DickeyMeine Meinung: Man bracuht keine sperate Jugendordnung, wenn man alle wirklich relevanten Dinge gleich über die kommunale Satzung mitregelt und sich ansonsten an die gesetzlichen Vorgaben für solchen Einrichrungen hält.Wenn ich schaue, welche Regelungen dieses Werkes auf den "Vereinsteil" abzielen, dann ist das eigentlich nur die Nummer mit den Mitgliedsbeiträgen und die Frage wer die Jugendfeuerwehrkasse führt.

Da du dich bezüglich der freien Jugendhilfe - was mir ehrlichgesagt zwar als Begriff bekannt ist, darüber hinaus aber absolut nichts sagt - auskennst:
Wenn ich nun die Mitgliedsbeiträge, die Kassengeschichte (folglich auch den "Kassenwart" aus dem JF-Ausschuss) streiche und das Dingen als kommunale Satzung einführen lasse - was passiert dann konkret? Welche Art Unbill kommt auf mich zu?

Diese Vermischung von Verein und "Behörde" finde ich unerträglich, Einsatzabteilung und Verein sind hier weitmöglichst sauber getrennt, und dies hätte ich bei der JF gerne ebenso.
Davon ab - das Ergebnis einer gerichtlichen Überprüfung dieser Mustersatzung würde mich wirklich brennend interessieren.

Danke & Gruß
Sebastian


--
Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebel)

Wer bei anderen schlecht über mich reden möchte, der kann sich gern bei mir noch ein paar Anregungen holen ;o)

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