alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

Jugendfeuerwehr
Jugendfeuerwehr
Persönliche Schutzausrüstung
Jugendfeuerwehr
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaSatzung für hessische JF11 Beiträge
AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen381893
Datum21.01.2007 02:05      MSG-Nr: [ 381893 ]5642 x gelesen

Was ja schon unerquicklich ist...
Wenn ich nicht sehr irre, erhält unsere JF-Kasse seitens der Gemeinde auch nur die "normale" Vereinsförderung wie andere Jugendgruppen in der Stadt auch, werde das aber nochmal erkunden.

Eigentlich ist da kein Problem, die JF wird durch den Träger der Feuerwehr aus den Haushaltsmitteln getragen. Wie die das regeln ist deren Problem. Wer eine JF haben will, der soll diese auch entsprechend finanzieren.

Zu der Finanzierung gehören dann nunmal neben PSA & Co. auch Finanzmittel zur direkten jugendgerechten Anwendung. Selbst wenn man nicht als Träger der freien Jugendhilfe tätig werden will, ist die Anwendung von Mitteln (=Wege/Maßnahmen) der freien Jugendarbeit notwendig um die jungen Kräfte zu halten.

Um den Bogen zurück auf meine Absicht einer sauberen Trennung zu schlagen: Wenn ich nun ein selbstbestimmungsverweigernde JF-Satzung einführen ließe, es aber durch entspr. Vereinssatzung hinbekommen würde die (mitgliederidentische) Vereinsjugend als Träger der Jugendhilfe hinzubiegen - hätte ich damit das Problem umgangen?

Mal von vornherein zwei Fragen an dich:

1. Habt ihr für Verein und Organisation bisher zwei getrennte Aufnahmeanträge gehabt?
2. Was macht ihr wenn jemand nicht in den Verein eintreten will?

Oder wollen o.g. Mitarbeiter und Gremien unbedingt die gemeindliche JF haben?

Da ja die Feuerwehr (respektive deren Träger) und nicht der Feuerwehrverein Mitglied des Feuerwehrverbandes ist, wäre der Status der Vereinsjugend irrelevant für diese.

Hättest du deine Lösung des Problems, also die Jugendsatzung des BSVH, mal in elektronischer Form zu Hand, damit ich da ein wenig "abgucken" kann was den Verein im obigen Fall erwarten würde?

Haben dazu sogar zwei Dokumente verfaßt. Zum einen eine Jugendordnung als Ordnung des Vereins zur Ergänzung der Satzung (von allen Mitgliedern beschlossen und auch beim Registergericht hinterlegt), zum anderen eine Jugendsatzung, welche von den Jugendlichen beschlossen wurde. Ich schau mal nach ob ich die jeweils aktuellsten Fassungen auf diesem Rechner habe und mail sie dir zu.

MkG
Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...


Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

<< [Master]antworten>>
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 ..

0.136


Satzung für hessische JF - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt