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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | |||
Thema | Satzung für hessische JF | 11 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 381896 | |||
Datum | 21.01.2007 02:31 MSG-Nr: [ 381896 ] | 5626 x gelesen | |||
Im Prinzip sicher richtig, aber so weit würde ich ja nichtmal gehen wollen ;o) Schon lustig, die Stadt finanziert eine städische Einrichtung über Mittel der Vereinsförderung. Wissen denn die Spender genau wohin das Geld geht bzw. wem genau sie Spenden? Falls allgemein Interesse daran besteht kann ich das Formular auch online stellen, wer möchte kann es dann als Anregung für eigene Formulare verwenden. Kannst es ja mal reinmailen. Aber Feuerwehrband =/= diesen Jugendhilfsträgern? Der Feuerwehrverband dürfte heulen, den zuständigen Stellen (=Jugendhilfe des Kreise) ist es ziemlich egal wem sie das Geld geben bzw. nicht geben (wo kein Geld...) Wäre also unschädlich, wenn die Stadt halt fortan nichtmehr Träger der Jugendhilfe in Form der JF wäre und die JF dieses Geld fortan über den dann als Jugendhilfeträger anerkannten Verein bezieht? Dann würde aber nicht die JF sondern die Jugendgruppe des Vereins dieses Geld beziehen. Interessant ist dann aber der Übergang des Geldes vom Verein auf die JF (falls diese es erhalten soll). Müßte man vermutlich als zweckgebundene Spende an die Stadt schicken. Alternativ macht man daraus eine Veranstaltung des Feuerwehrvereins. Dann hat man aber u.U. Probleme hinsichtlich nutzung von dienstlich geliefertem Materialien und Geräten und der Nutzung von Einrichtungen. Auch interessent wird es hinsichtlich der Versicherung im Schadensfall. Gerade deshalb müßte man den Eltern explizit mitteilen in wessen Namen der Spößling wann und bei welchen Tätigkeiten unterwegs ist. MkG Marc P.S. Hast ne Mail.
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