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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaÖlspur + Feuerwehr = Strafanzeige :-()93 Beiträge
AutorJane8k S8., Altlandsberg / Brandenburg382292
Datum23.01.2007 07:37      MSG-Nr: [ 382292 ]44958 x gelesen
Infos:
  • 20.02.07 Oberverwaltungsgericht Münster: Ölspurbeseitung durch die Feuerwehr ist Hilfeleistung im Unglücksfall
  • 20.02.07 "Feuerwehrleute sind keine Straßenkehrer" - aus Stuttgarter Zeitung vom 31.01.2007
  • 22.01.07 Stellungnahme des Innenministeriums BaWü zur Anfrage im Landtag von BaWü: "Beseitigung von Ölspuren"
  • 22.01.07 Antwort der Landesregierung von Baden-Württemberg
  • 06.12.06 Anfrage im Landtag von BaWü: "Beseitigung von Ölspuren"
  • 13.11.06 Schreiben zu Strafanzeige(n) im Zusammenhang eines Feuerwehreinsatzes wg. Ölspur

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  • Hallo,


    Geschrieben von ---Hier Namen einfügen--- was nioch nicht das Problem löst das
    "die Ölspur nicht richtig abgestreut wird"
    "das Ölbindemittel nicht richtig gelagert wird"


    Ich denke doch. Wenn die Einsatzstelle der POL übergeben wird, hat diese dann zu entscheiden, ob die Ölspur ausreichend beseitigt wurde. Wenn nicht, dann hat die dafür sorge zu tragen, daß dies geschieht --> Straßenmeisterei.
    Für jede Straße gibt es einen Baulastträger, der ist Verantwortlich. Die Feuerwehr bekämpft nur die unmittelbare Gefahr. Deshalb holen wir immer die POL vor Ort.


    Janek



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