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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaÖlspur + Feuerwehr = Strafanzeige :-()93 Beiträge
AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio382296
Datum23.01.2007 08:23      MSG-Nr: [ 382296 ]44901 x gelesen
Infos:
  • 20.02.07 Oberverwaltungsgericht Münster: Ölspurbeseitung durch die Feuerwehr ist Hilfeleistung im Unglücksfall
  • 20.02.07 "Feuerwehrleute sind keine Straßenkehrer" - aus Stuttgarter Zeitung vom 31.01.2007
  • 22.01.07 Stellungnahme des Innenministeriums BaWü zur Anfrage im Landtag von BaWü: "Beseitigung von Ölspuren"
  • 22.01.07 Antwort der Landesregierung von Baden-Württemberg
  • 06.12.06 Anfrage im Landtag von BaWü: "Beseitigung von Ölspuren"
  • 13.11.06 Schreiben zu Strafanzeige(n) im Zusammenhang eines Feuerwehreinsatzes wg. Ölspur

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  • Tach, Post!

    Geschrieben von Janek StruweWenn nicht, dann hat die dafür sorge zu tragen, daß dies geschieht --> Straßenmeisterei.

    Warum kümmert sich die Straßenmeisterei dann nicht gleich um die Ölspur? Das ist deren Aufgabe, nicht unsere.

    Geschrieben von Janek StruweDie Feuerwehr bekämpft nur die unmittelbare Gefahr.

    Nein, tut sie nicht. Von wenigen Ausnahmefällen abgesehen (Trinkwasserschutzgebiet, große eMengen Öl versickern im Erdreich) wäre die unittelbare Gefahr mit einem einfachen Sperren der Straße gebannt.


    MkG,
    Christi@n

    -------------------------------------------------
    Fumus ignem

    - This is my very own opinion... -

    Jeder zweite Deutsche ist der Meinung, dass die Erderwärmung zu mehr nackten Weibern führen wird. Kein Witz!

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