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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaÖlspur + Feuerwehr = Strafanzeige :-()93 Beiträge
AutorSven8 T.8, Monheim / NRW382330
Datum23.01.2007 10:11      MSG-Nr: [ 382330 ]44835 x gelesen
Infos:
  • 20.02.07 Oberverwaltungsgericht Münster: Ölspurbeseitung durch die Feuerwehr ist Hilfeleistung im Unglücksfall
  • 20.02.07 "Feuerwehrleute sind keine Straßenkehrer" - aus Stuttgarter Zeitung vom 31.01.2007
  • 22.01.07 Stellungnahme des Innenministeriums BaWü zur Anfrage im Landtag von BaWü: "Beseitigung von Ölspuren"
  • 22.01.07 Antwort der Landesregierung von Baden-Württemberg
  • 06.12.06 Anfrage im Landtag von BaWü: "Beseitigung von Ölspuren"
  • 13.11.06 Schreiben zu Strafanzeige(n) im Zusammenhang eines Feuerwehreinsatzes wg. Ölspur

    alle 6 Einträge im Threadcontainer anzeigen

  • Hi!

    Geschrieben von Janek StruweWelche hier nicht die Umweltgefahr ist, sondern die Gefahr für den fließenden Verkehr.

    Eben. Und da reicht absperren.
    Abgesehen davon: Wenn Du (sei es auch "nur" Amtshilfe) anfängst die Ölspur zu beseitigen, muss das fachgerecht sein! Dafür stehst Du mit Deinem Namen. ;-)

    Die Polizei kann das nicht beurteilen und verlässt sich da drauf, dass die von ihr bestellte Feuerwehr das sachgerecht gemacht hat.
    Das ist so als wenn Dein Hausarzt Dich ins Krankenhaus schickt um den Blinddarm rausnehmen zu lassen. Wenn die Dich im Krankenhaus aufschneiden, sich das alles ansehen und tatenlos wieder zunähen, ist das nicht das Problem des Hausarztes.

    Gruß
    Sven



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