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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Ölspur + Feuerwehr = Strafanzeige :-() | 93 Beiträge | ||
Autor | Sven8 T.8, Monheim / NRW | 382330 | ||
Datum | 23.01.2007 10:11 MSG-Nr: [ 382330 ] | 44835 x gelesen | ||
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Hi! Geschrieben von Janek Struwe Welche hier nicht die Umweltgefahr ist, sondern die Gefahr für den fließenden Verkehr. Eben. Und da reicht absperren. Abgesehen davon: Wenn Du (sei es auch "nur" Amtshilfe) anfängst die Ölspur zu beseitigen, muss das fachgerecht sein! Dafür stehst Du mit Deinem Namen. ;-) Die Polizei kann das nicht beurteilen und verlässt sich da drauf, dass die von ihr bestellte Feuerwehr das sachgerecht gemacht hat. Das ist so als wenn Dein Hausarzt Dich ins Krankenhaus schickt um den Blinddarm rausnehmen zu lassen. Wenn die Dich im Krankenhaus aufschneiden, sich das alles ansehen und tatenlos wieder zunähen, ist das nicht das Problem des Hausarztes. Gruß Sven | ||||
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