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Feuerwehr
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaÖlspur + Feuerwehr = Strafanzeige :-()93 Beiträge
AutorMax 8B., Weinstadt / BaWü382336
Datum23.01.2007 10:48      MSG-Nr: [ 382336 ]44913 x gelesen
Infos:
  • 20.02.07 Oberverwaltungsgericht Münster: Ölspurbeseitung durch die Feuerwehr ist Hilfeleistung im Unglücksfall
  • 20.02.07 "Feuerwehrleute sind keine Straßenkehrer" - aus Stuttgarter Zeitung vom 31.01.2007
  • 22.01.07 Stellungnahme des Innenministeriums BaWü zur Anfrage im Landtag von BaWü: "Beseitigung von Ölspuren"
  • 22.01.07 Antwort der Landesregierung von Baden-Württemberg
  • 06.12.06 Anfrage im Landtag von BaWü: "Beseitigung von Ölspuren"
  • 13.11.06 Schreiben zu Strafanzeige(n) im Zusammenhang eines Feuerwehreinsatzes wg. Ölspur

    alle 6 Einträge im Threadcontainer anzeigen

  • Hallo Janek,
    Geschrieben von Janek Struweweil die Strassenmeisterei eben keine/selten Rufbereitschaft hat.
    Dann wäre es vielleicht an der Zeit, dass diese einfach eine Rufbereitschaft einrichtet. Das jedoch so lange wie möglich hinauszuzögern ist natürlich für die Straßenmeisterei günstiger, denn die FW bzw. die Gemeinde schreibt ja keine Rechnung an den Baulastträger.
    Gruß
    Max
    PS: Bei uns in der Gegend gibt es Rufbereitschaften bei den Straßenmeistereien, welche auch bei Unfällen die Umleitungen einrichten usw..



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