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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaÖlspur + Feuerwehr = Strafanzeige :-()93 Beiträge
AutorJane8k S8., Altlandsberg / Brandenburg382344
Datum23.01.2007 11:02      MSG-Nr: [ 382344 ]44812 x gelesen
Infos:
  • 20.02.07 Oberverwaltungsgericht Münster: Ölspurbeseitung durch die Feuerwehr ist Hilfeleistung im Unglücksfall
  • 20.02.07 "Feuerwehrleute sind keine Straßenkehrer" - aus Stuttgarter Zeitung vom 31.01.2007
  • 22.01.07 Stellungnahme des Innenministeriums BaWü zur Anfrage im Landtag von BaWü: "Beseitigung von Ölspuren"
  • 22.01.07 Antwort der Landesregierung von Baden-Württemberg
  • 06.12.06 Anfrage im Landtag von BaWü: "Beseitigung von Ölspuren"
  • 13.11.06 Schreiben zu Strafanzeige(n) im Zusammenhang eines Feuerwehreinsatzes wg. Ölspur

    alle 6 Einträge im Threadcontainer anzeigen

  • Hallo,

    wenn die POL nich abschätzen kann ob die Feuerwehr die ihnen als Amtshilfe übertragene Aufgabe entsprechend erledigt hat, hat sie die Fahrbahn eben noch nicht freizugeben und diese bis zu den Geschäftszeiten der Straßenmeisterei diese geeignet zu sichern.


    Rundschreiben "Beseitigung von Verunreinigungen auf öffentlichen Straßen".

    Janek



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