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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Ölspur + Feuerwehr = Strafanzeige :-() | 93 Beiträge | ||
Autor | Sven8 T.8, Monheim / NRW | 382349 | ||
Datum | 23.01.2007 11:14 MSG-Nr: [ 382349 ] | 44768 x gelesen | ||
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Hi! Achtung Landesrecht! In NRW kommt es für die Beantwortung dieser Frage immer darauf an, wen Du so fragst. Das VG Köln ist der Meinung, eine Ölspur ist ein Unglücksfall und die Feuerwehr ist daher selbst zuständig, ganz ohne Amtshilfe. Das IM NRW hat sich sinngemäß dazu geäußert: Wir wissen das nicht so genau und warten das nächste Urteil ab, finden aber die Feuewehr sollte nicht zuständig sein. Worüber man nicht hinwegkommt, ist die Verantwortung für die korrekte Durchführung selbst bei der Amtshilfe. Was eine korrekte Beseitigung einer Ölspur ist, kommt wiederum darauf an, wen Du fragst. Nach Auffassung gewerblicher Ölspurbeseitiger und dem Hinweis des Bundesumwelt- und des Bundesverklehrsministers, muss das in etwa so ablaufen: Aufstreuen, einarbeiten, einwirken lassen, aufnehmen, mit Reinigungsmitteln nass reinigen. Nach Ansicht des IM NRW ist das mehr so eine unverbindliche Empfehlung, aufstreuen und ggf. aufnehmen müsste auch reichen. Im Übrigen, wer für diese Verfahrensweise wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr angezeigt wird: viel Glück. ;-) Gruß Sven | ||||
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