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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Mal wieder § 35......in Hessen | 4 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 T.8, Butzbach / Hessen | 382447 | ||
Datum | 23.01.2007 17:52 MSG-Nr: [ 382447 ] | 4325 x gelesen | ||
Geschrieben von Christian Dexler In Hessen gibt es eine Festlegung, an die sich auch die Gerichte etc. halten, wonach Sonderrechtsfahrten zum Gerätehaus mit dem Privat-PKW generell zu unterlassen sind. An diese Festlegung habe ich mich am 30.08.2006 nicht gehalten und bin innerorts geblitzt worden. Das RP Kassel hat nachdem ich mich auf §35 bezog (Unterlagen der Stadtverwaltung waren dabei), das Verfahren gegen mich eingestellt. Geschrieben von Christian Dexler Natürlich ist jeder Fall anders und wird vom Richter individuell verhandelt. Mich interessiert hier aber nur die Handlungsweise bei Unfällen, in der der FA den Unfall wegen Missachtung von Verkehrsregeln klar verursacht hat. Sorry fürs OT! Gruß Michael | ||||
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