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Deutscher Feuerwehrverband e.V.
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaBayrisches Feuerwehrgesetz wir geändert.123 Beiträge
AutorVolk8er 8L., Erlangen / Bayern382463
Datum23.01.2007 18:55      MSG-Nr: [ 382463 ]95403 x gelesen
Infos:
  • 24.04.08 BayFwG (zuletzt geändert am 14.02.2008) - Sonderdruck
  • 06.03.08 Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG) vom 23. Dezember 1981 (GVBl S. 526) - mit Änderung vom 14.02.2008
  • 26.09.07 Gesetzentwurf passiert Kabinett (alb Seite 6)
  • 06.02.07 Kurzinformation zum Sachstand der Novellierung
  • 26.01.07 Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes - Stand 23.01.2007
  • 25.01.07 SächsBRKG

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  • ..mit der Altersregelung "bis 63" wird jetzt defacto auf die drohende demographische Entwicklung reagiert. Nebeneffekt ist, das Leuten denen man wegen ihres Alters auf dem Arbeitsmarkt eine Zukunft verweigert nunmehr in ihren Heimatgemeinden wesentlich noch zur Aufrechterhaltung einer Einsatzbereitschaft aktiv sein dürfen.

    Parallel dazu ist ja auch das Thema Steuerrecht und Ehrenamt in der Diskussion. der DFV fordert, dass auch Feuerwehrdienst steuerlich anrechenbar ist. Was mir dabei "stinkt" ist die 20h/Regelung. Die dann viele Freiwillige "rauswirft". Entweder man übt sich zu Tode um auf die 20H zu kommen oder hat in ehr einsatzschwachen FFen Pech und bekommt weiterhin nichts.



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