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Feuerwehr
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaBayrisches Feuerwehrgesetz wir geändert.123 Beiträge
AutorPete8r S8., Aholming / BY382466
Datum23.01.2007 19:10      MSG-Nr: [ 382466 ]95352 x gelesen
Infos:
  • 24.04.08 BayFwG (zuletzt geändert am 14.02.2008) - Sonderdruck
  • 06.03.08 Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG) vom 23. Dezember 1981 (GVBl S. 526) - mit Änderung vom 14.02.2008
  • 26.09.07 Gesetzentwurf passiert Kabinett (alb Seite 6)
  • 06.02.07 Kurzinformation zum Sachstand der Novellierung
  • 26.01.07 Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes - Stand 23.01.2007
  • 25.01.07 SächsBRKG

    alle 7 Einträge im Threadcontainer anzeigen

  • Geschrieben von Holger SeelbachEine gemeindliche Feuerwehr soll möglichst jede an einer Straße gelegene Einsatzstelle im Gemeindegebiet in höchstens zehn Minuten nach Eingang der Meldung bei der Alarm auslösenden Stelle erreichen.

    Ist Wischi-Waschi, wenn man bedenkt, dass viele Gemeinden über keine FW mit ATS verfügen. Allein meine Wehr deckt 4 Gemeinden mit Atemschutz ab. Was nutzt mir so eine Wehr in der 10-Min-Frist, wenn sie mangels Ausrüstung nicht tätig werden kann.


    Geschrieben von Holger SeelbachPendlerregelung:
    Künftig können neben den Gemeindeeinwohnern auch Personen, die in einer Gemeinde einer regelmäßigen Beschäftigung oder Ausbildung nachgehen, dort zusätzlich oder alternativ zu ihrer Wohngemeinde Feuerwehrdienst leisten. Doppelmitgliedschaften werden ermöglicht.


    Ist eigentlich nur eine Anpassung des Gesetzes an die derzeitige Situation, da dies seit Jahren schon praktiziert wird.

    Geschrieben von Holger SeelbachFreistellungsanspruch für volljährige Schüler und Studenten:
    Für volljährige Schüler und Studenten wird für die Teilnahme an Feuerwehreinsätzen ein Freistellungsanspruch geschaffen.

    Wurde auch Zeit hier endlich rechtliche Sicherheit zu schaffen. Gerade in meinem Landkreis gab es an einer bestimmten Schule schon großen Ärger deswegen, bis hin zu Strafanzeigen des Schuldirektors gegen einen SBR.

    Gruß
    Peter



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    Bayrisches Feuerwehrgesetz wir geändert. - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt