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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Bayrisches Feuerwehrgesetz wir geändert. | 123 Beiträge | ||
Autor | Pete8r S8., Aholming / BY | 382466 | ||
Datum | 23.01.2007 19:10 MSG-Nr: [ 382466 ] | 95352 x gelesen | ||
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Geschrieben von Holger Seelbach Eine gemeindliche Feuerwehr soll möglichst jede an einer Straße gelegene Einsatzstelle im Gemeindegebiet in höchstens zehn Minuten nach Eingang der Meldung bei der Alarm auslösenden Stelle erreichen. Ist Wischi-Waschi, wenn man bedenkt, dass viele Gemeinden über keine FW mit ATS verfügen. Allein meine Wehr deckt 4 Gemeinden mit Atemschutz ab. Was nutzt mir so eine Wehr in der 10-Min-Frist, wenn sie mangels Ausrüstung nicht tätig werden kann. Geschrieben von Holger Seelbach Pendlerregelung: Ist eigentlich nur eine Anpassung des Gesetzes an die derzeitige Situation, da dies seit Jahren schon praktiziert wird. Geschrieben von Holger Seelbach Freistellungsanspruch für volljährige Schüler und Studenten: Wurde auch Zeit hier endlich rechtliche Sicherheit zu schaffen. Gerade in meinem Landkreis gab es an einer bestimmten Schule schon großen Ärger deswegen, bis hin zu Strafanzeigen des Schuldirektors gegen einen SBR. Gruß Peter | ||||
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