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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaBayrisches Feuerwehrgesetz wir geändert.123 Beiträge
AutorAndr8eas8 T.8, Sinzig (Magdeburg) / Rheinland-Pfalz382495
Datum23.01.2007 21:49      MSG-Nr: [ 382495 ]94967 x gelesen
Infos:
  • 24.04.08 BayFwG (zuletzt geändert am 14.02.2008) - Sonderdruck
  • 06.03.08 Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG) vom 23. Dezember 1981 (GVBl S. 526) - mit Änderung vom 14.02.2008
  • 26.09.07 Gesetzentwurf passiert Kabinett (alb Seite 6)
  • 06.02.07 Kurzinformation zum Sachstand der Novellierung
  • 26.01.07 Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes - Stand 23.01.2007
  • 25.01.07 SächsBRKG

    alle 7 Einträge im Threadcontainer anzeigen

  • Hallo Tim

    ich habe während meiner Schulzeit, einfach das gleiche Formular wie für die Arbeitgeber genommen. Da stand die Einsatzzeit drauf und wurde vom Einsatzleiter unterschrieben.
    Ist jedoch von uns selbst erstellt worden, aber ich denke so könnte es bei euch auch funktionieren.

    Gab nie Probleme, die Lehrer waren da wirklich kooperativ.

    Gruß Andreas



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