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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaEinsatzkosten 'Kyrill'14 Beiträge
AutorFlor8ian8 N.8, Geseke / NRW382497
Datum23.01.2007 21:52      MSG-Nr: [ 382497 ]6086 x gelesen

Ja, aber bei dem Beispiel Dachpfannen, ist da nicht normaler weise der Eigentümer selbst für verantwortlich den Gefahrenbereich (Gehweg ect.) abzusperren und dann einen Dachdecker zu informieren? Oder ist es dann auch unsere Aufgabe die Gefahr zu beheben??
gruss florian



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