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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaBayrisches Feuerwehrgesetz wir geändert.123 Beiträge
AutorJörg8 R.8, Steppach / Bayern382538
Datum24.01.2007 08:36      MSG-Nr: [ 382538 ]94947 x gelesen
Infos:
  • 24.04.08 BayFwG (zuletzt geändert am 14.02.2008) - Sonderdruck
  • 06.03.08 Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG) vom 23. Dezember 1981 (GVBl S. 526) - mit Änderung vom 14.02.2008
  • 26.09.07 Gesetzentwurf passiert Kabinett (alb Seite 6)
  • 06.02.07 Kurzinformation zum Sachstand der Novellierung
  • 26.01.07 Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes - Stand 23.01.2007
  • 25.01.07 SächsBRKG

    alle 7 Einträge im Threadcontainer anzeigen

  • Hallo Holger

    Achtung, nicht verwechseln, dass ist ein Gesetzentwurf des Kabinetts! Soweit ich weiß muß der erst durch die verschiedenen Anhörungen usw.. Beschließen kann das "Ding" nur der Landtag.

    Ich hab vor kurzem eine Anfrage beim StMI gerade wegen der Altersregelung gehabt. Da hieß es, dass die Novellierung erst zum Ende 2007 in Kraft tritt. Vorausgesetzt alle stimmen zu.

    Da aber unsere höchster und Ehren-Feuerwehrmann in Bayern, Dr. G. Beckstein, bis dorthin wahrscheinlich Ministerpräsident ist, wird das schon gut gehen :-)

    Gruß nach Neuhaus

    Jörg Raber



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