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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaTeilnahme an Kameradschaftstour verdienen?21 Beiträge
AutorPete8r O8., Hamburg / HH382574
Datum24.01.2007 10:49      MSG-Nr: [ 382574 ]6636 x gelesen

Geschrieben von Katja MidunskyUnd von der steuerlichen bzw. rechtlichen Einordnung dieser "Kassen" reden wir jetzt besser nicht mehr weiter... :-)

Warum nicht? Nach HmbGVBl. Nr. 33 (Verordnung über die Freiwilligen Feuerwehren) sind wir in HH sogar dazu verpflichtet eine solche Kasse einzurichten.

Geschrieben von ---Verordnung über die Freiwilligen Feuerwehren---
§7 Kameradschaftskassen

(1) Jede Einsatzabteilung einer Freiwilligen Feuerwehr muss zur Pflege der Kameradschaft eine Kameradschaftskasse einrichten. Einnahmen können insbesondere etwaige Beiträge, Spenden und andere Zuwendungen sein. Alle anderen Abteilungen dürfen Kameradschaftskassen einrichten.

(2) Die Kassenmittel, die eigenverantwortlich verwaltet werden, sollen gemeinschaftliches Vermögen der jeweiligen Abteilung der Freiwilligen Feuerwehr sein. Einzelne Angehörige haben keinen Auseinandersetzungsanspruch.



MfG Peter

FF Langenhorn-Nord

--- Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung wider! ---

AIM: fireraddatz

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