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In my Opinion = meiner Meinung nach
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaBayrisches Feuerwehrgesetz wir geändert.123 Beiträge
AutorLoth8ar 8H., Vilseck / Bayern382799
Datum25.01.2007 11:51      MSG-Nr: [ 382799 ]95401 x gelesen
Infos:
  • 24.04.08 BayFwG (zuletzt geändert am 14.02.2008) - Sonderdruck
  • 06.03.08 Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG) vom 23. Dezember 1981 (GVBl S. 526) - mit Änderung vom 14.02.2008
  • 26.09.07 Gesetzentwurf passiert Kabinett (alb Seite 6)
  • 06.02.07 Kurzinformation zum Sachstand der Novellierung
  • 26.01.07 Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes - Stand 23.01.2007
  • 25.01.07 SächsBRKG

    alle 7 Einträge im Threadcontainer anzeigen

  • Hallo!

    Geschrieben von Christi@n PannierDas wird sicherlich sehr spannend werden, weil realistisch kaum mehr als 2-4 Minuten Fahrzeit bleiben. Bin mal gespannt, wann der erste Geschädigte versucht aus dieser Regelung einen Rechtsanspruch auf Hilfe in 10 Minuten abzuleiten.

    Zu dem Thema stand gestern bei uns in der Zeitung (Amberger Zeitung / Der Neue Tag) ein Interview mit dem stellv. Vorsitzenden des LFV Bayern, KBR Werner Baier (leider kann ich Euch keinen Link dazu schicken, da der Artikel nicht im Online Angebot der Zeitung enthalten ist).

    Auszug zum Thema Hilfsfrist:

    Frage AZ/DNT: "In zehn Minuten muss die Feuerwehr jetzt immer vor Ort sein. Ist das auf dem flachen Land überhaupt durchführbar?"

    Antwort KBR Baier: "Ja. Wir haben diese Regelung schon immer als Vorgabe. Früher galt als Zeitpunkt der Eingang des Anrufes, jetzt die Abfahrt ab dem Gerätehaus. Das ist absolut machbar."

    Zitat Ende!

    Ist natürlich eine sehr interessante und neue Definition der Hilfsfrist. :-(
    IMO hat das recht wenig mit dem Begriff zu tun!

    Weiß hierzu jemand etwas Genaueres?


    MkG

    Lothar



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