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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Bayrisches Feuerwehrgesetz wir geändert. | 123 Beiträge | ||
Autor | Loth8ar 8H., Vilseck / Bayern | 382799 | ||
Datum | 25.01.2007 11:51 MSG-Nr: [ 382799 ] | 95401 x gelesen | ||
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Hallo! Geschrieben von Christi@n Pannier Das wird sicherlich sehr spannend werden, weil realistisch kaum mehr als 2-4 Minuten Fahrzeit bleiben. Bin mal gespannt, wann der erste Geschädigte versucht aus dieser Regelung einen Rechtsanspruch auf Hilfe in 10 Minuten abzuleiten. Zu dem Thema stand gestern bei uns in der Zeitung (Amberger Zeitung / Der Neue Tag) ein Interview mit dem stellv. Vorsitzenden des LFV Bayern, KBR Werner Baier (leider kann ich Euch keinen Link dazu schicken, da der Artikel nicht im Online Angebot der Zeitung enthalten ist). Auszug zum Thema Hilfsfrist: Frage AZ/DNT: "In zehn Minuten muss die Feuerwehr jetzt immer vor Ort sein. Ist das auf dem flachen Land überhaupt durchführbar?" Antwort KBR Baier: "Ja. Wir haben diese Regelung schon immer als Vorgabe. Früher galt als Zeitpunkt der Eingang des Anrufes, jetzt die Abfahrt ab dem Gerätehaus. Das ist absolut machbar." Zitat Ende! Ist natürlich eine sehr interessante und neue Definition der Hilfsfrist. :-( IMO hat das recht wenig mit dem Begriff zu tun! Weiß hierzu jemand etwas Genaueres? MkG Lothar | ||||
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