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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Bayrisches Feuerwehrgesetz wir geändert. | 123 Beiträge | ||
Autor | Sven8 T.8, Monheim / NRW | 382826 | ||
Datum | 25.01.2007 14:17 MSG-Nr: [ 382826 ] | 95247 x gelesen | ||
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Hallo! Das ist doch mal eine Aussage! Mit der Definition von Hilfsfrist (10 Minuten ab Abfahrt!!) bekommt man natürlich richtig was abgedeckt. Nur kann ich mir die Frist dann auch gleich in die Haare schmieren, weil sie das Papier nicht wert ist, auf dem sie geschrieben steht. Nach der Rechnung schaffen selbst FA die eine halbe Stunde vom Gerätehaus weg sind, es noch locker die Hilfsfrist einzuhalten, darf hal nur keiner losfahren bevor die da sind. ;-) Mit der wissnschfatlichen Begründung für diese Frist hat das nun gar nichts mehr zu tun. Da hätte man auch gleich 30 Minuten ab Anruf nehmen können oder welche Zahl man sich sonst so willkürlich ausgedacht hat. Da hoffe ich doch mal, dass die Zeitung da was falsch wiedergegeben hat. Gruß Sven | ||||
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