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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Bayrisches Feuerwehrgesetz wir geändert. | 123 Beiträge | ||
Autor | Sven8 T.8, Monheim / NRW | 382889 | ||
Datum | 25.01.2007 22:48 MSG-Nr: [ 382889 ] | 95343 x gelesen | ||
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Hi! Geschrieben von Thomas Edelmann ich glaube du kennst Bayern nicht. Doch eigentlich schon. Geschrieben von Thomas Edelmann In meiner alten FF kann man mit dieser Hilfsfrist nicht alles abdecken. Habe ich auch nie behauptet. Geschrieben von Thomas Edelmann Da bleiben einige Ausbereiche die mit 15Minuten Fahrzeit außen vor. Eben. Deshalb bin ich auch der Ansicht, dass eine flächendeckende Frist im Gesetz nicht sinnvoll ist. Eine Frist macht in Städten und dichter besiedelten Gebieten Sinn. Abseits gelegene Bauernhöfe oder Dörfer mit 200 Einwohnern oder gar eine Alm muss man m.E. anders bewerten. Dort sollte man sich überlegen, ob nicht Bereich vorbeugender Brandschutz sinnvolle Maßnahmen möglich sind. Die Frist 10 Minuetn ab Abfahrt am Gerätehaus macht aber weder in Städten noch für einen Bauernhof Sinn, weil sie völlig unbestimmt ist. Gruß Sven | ||||
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