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Rubrik | THW | zurück | ||
Thema | THW-Dein Freund und Helfer??? | 105 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW | 382910 | ||
Datum | 26.01.2007 08:23 MSG-Nr: [ 382910 ] | 42261 x gelesen | ||
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Geschrieben von Kai-Olav Roscher Ich möchte bezweifeln, dass die Amtshandlung darin besteht, das Nummernschild abzuschrauben. Dazu braucht es wahrlich keinen Polizeibeamten, der seine Zeit besser damit verbringt, das nächste Wrack aus dem Verkehr zu ziehen. Von mir aus können sie auch Lieschen Müller aus der Klappergasse das Nummernschild abschrauben lassen - Hauptsache, es wird eine maximal grosse Anzahl dieser rollenden Zeitbomben aus dem Verkehr gezogen und (hoffentlich) die verantwortlichen Spediteure auf das härteste bestraft. Erfahrungsgemäss würden die Fahrer auch lieber mit einem vernünftigen Fahrzeug unter Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten bei adäquatem Gehalt unterwegs sein... aber ich schweife ab... Geschrieben von Kai-Olav Roscher Die "repressive Amtshandlung", wie Du so schön beschreibst, besteht jedenfalls nicht aus dem Abschrauben den Nummernschilds, sondern wird durch die Stillegung des Fahrzeugs vollzogen - und das geschieht per Verwaltungsakt - war mithin im o.g. Beitrag wahrscheinlich nicht zu sehen - und geschieht (zu Deiner Beruhigung) jedenfalls nicht durch das THW. Lieber Kai-Olav Roscher! Qualität geht vor Quantität. Es wäre ein Trugschluss anzunehmen, dass die Polizei bei solchen Kontrollen jeden mängelbehafteten Lkw kontrollieren kann/soll. Bei der Polizei nennt sich das ganzheitliche Kontrolle ( vom Anfang bis zum Ende - auch das Abschrauben der Kennzeichen gehört da dazu ) und dafür ist diese auch originär zuständig. Aufgrund von möglichen höheren Kontrollzahlen das THW als handelndes Organ bei der Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfolgung unterstützend einzusetzten halte ich für für unpassend und Imageschädigend ( für das THW ). Wenn das Personal der Polizei nicht ausreichend ist, dann muss ich die Kontrollzahlen reduzieren oder eigene Kräfte nachfordern werden. Das THW kann und darf hier m. E. nicht der Regelfall sein. Darüber hinaus sollte der Verwaltungsakt auch von dem vollzogen werden, der ihn erlassen hat. Insbesondere, wenn dieser untätig daneben steht. Wie bereits geschrieben ist das eine Sache des Fingerspitzengefühls. Ich selbst habe derartige Kontrollen schon selbst geplant, organisiert und durchgeführt, wobei ich gerne auf die logistischen Mittel des THW zurückgreife. Hier müssen aber von Seiten der Polizei und von Seiten des THW klare Grenzen im Tätigkeitsfeld abgesteckt werden. Bei mir wäre derartige, auch zum Schutz des THW und insbesondere bei TV Aufnahmen, nicht passiert. Wie bereits geschrieben wäre Selbstkritik statt Rechtfertigung ein Möglichkeit sowas zukünftig mit mehr Fingerspitzengefühl und vor allem im Rahmen des wirklich nötigen durchzuführen. Jürgen Ringhofer Polizeibeamter und Feuerwehrmann Suche Orden- und Auszeichnungen sowie Uniformen der Feuerwehr vor 1945 | ||||
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