News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Bayrisches Feuerwehrgesetz wir geändert. | 123 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 382929 | ||
Datum | 26.01.2007 09:35 MSG-Nr: [ 382929 ] | 95035 x gelesen | ||
Infos: | alle 7 Einträge im Threadcontainer anzeigen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Alexander Sucker Durch die FR sollen dort die Hilfeleistungsfristen eingehalten werden Wo soll das der Fall sein? Da FR-Systeme kein Bestandteil des Regelrettungsdienstes sind, können sie auch nicht zur Hilfsfristerzielung herangezogen werden. Ob innerhalb von x Minuten ein First Responder oder ein Müllauto vor ort ist, ist i.d.R. für die Hilfsfristeinhaltung unerheblich. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - Jeder zweite Deutsche ist der Meinung, dass die Erderwärmung zu mehr nackten Weibern führen wird. Kein Witz! | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|