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Tragkraftspritzenfahrzeug
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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaBayrisches Feuerwehrgesetz wir geändert.123 Beiträge
AutorPete8r S8., Aholming / BY382935
Datum26.01.2007 09:48      MSG-Nr: [ 382935 ]95102 x gelesen
Infos:
  • 24.04.08 BayFwG (zuletzt geändert am 14.02.2008) - Sonderdruck
  • 06.03.08 Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG) vom 23. Dezember 1981 (GVBl S. 526) - mit Änderung vom 14.02.2008
  • 26.09.07 Gesetzentwurf passiert Kabinett (alb Seite 6)
  • 06.02.07 Kurzinformation zum Sachstand der Novellierung
  • 26.01.07 Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes - Stand 23.01.2007
  • 25.01.07 SächsBRKG

    alle 7 Einträge im Threadcontainer anzeigen

  • Geschrieben von Alexander Suckerich glaube sogar mit einem TSF Bj 65 lassen sich "wirksame Hilfsmaßnahmen einleiten".

    Du kennst die bayerischen TSF anscheinend nicht. Laut bayerischer Normaufweichungsausnahmeregeleung gehört hier Atemschutz NICHT zur Pflichtbeladung eines TSF. In meinem Landkreis macht man von dieser Ausnahmeregelung auch reichlich gebrauch. Von ca. 45 TSF hat kein einziges Atemschutz. Die Nachbarlandkreise sind uns hier weit voraus.

    Gruß
    Peter



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