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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Bayrisches Feuerwehrgesetz wir geändert. | 123 Beiträge | ||
Autor | Pete8r S8., Aholming / BY | 382935 | ||
Datum | 26.01.2007 09:48 MSG-Nr: [ 382935 ] | 95102 x gelesen | ||
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Geschrieben von Alexander Sucker ich glaube sogar mit einem TSF Bj 65 lassen sich "wirksame Hilfsmaßnahmen einleiten". Du kennst die bayerischen TSF anscheinend nicht. Laut bayerischer Normaufweichungsausnahmeregeleung gehört hier Atemschutz NICHT zur Pflichtbeladung eines TSF. In meinem Landkreis macht man von dieser Ausnahmeregelung auch reichlich gebrauch. Von ca. 45 TSF hat kein einziges Atemschutz. Die Nachbarlandkreise sind uns hier weit voraus. Gruß Peter | ||||
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