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Landesfeuerwehrverband
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Niedersächsisches Brandschutzgesetz
RubrikTHW zurück
ThemaTHW-Dein Freund und Helfer???105 Beiträge
AutorSven8 B.8, Peine / Niedersachsen382944
Datum26.01.2007 10:16      MSG-Nr: [ 382944 ]42339 x gelesen
Infos:
  • 25.01.07 LKW-Kontrolle an der A1

  • Moin,

    Geschrieben von Michael Hilbert
    Ist die Feuerwehr in einem Bundesland (Glaube NRW) nicht seit neustem der Polizei unterstellt? .....

    Nein, nicht in NRW.

    In Nds. wurde vom MI Schünemann kürzlich eine Umorganisation in seinem Hause angekündigt.

    Bereits vor einigen Jahren wurde die mittlere Verwaltungsebene in Nds. reformiert. Die vier Bezirksregierungen wurden aufgelöst, die dort angesiedelten Brandschutzreferate wurden den Polizeidirektionen zugeordnet.

    Nun wurde in der Konsequenz auch im übergeordneten Ministerium dieser Schritt vollzogen, das bisher im Ministerium eigenständige Brandschutzreferat wird dem Landespolizeipräsidium zugeordnet.

    Dies führte zu erheblichen Protesten des LFV Nds. und der Kreisfeuerwehrverbände (war auch Thema im FW-Forum).

    Der MI kam den Feuerwehren dann etwas entgegen und es wird nun die Stelle eines Landesbranddirektors beim Landespolizeipräsidium eingerichtet.

    An den Aufgabenstellungen und Zuständigkeiten der nds. Feuerwehren nach dem NBrandSchG hat sich nichts geändert. Bisher jedenfalls nicht.

    MkG, Sven



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