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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Bayrisches Feuerwehrgesetz wir geändert. | 123 Beiträge | ||
Autor | Alex8and8er 8S., Berlin / Berlin | 382957 | ||
Datum | 26.01.2007 10:47 MSG-Nr: [ 382957 ] | 94960 x gelesen | ||
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An welcher Qualifikation machst Du fest, ob eine Hilfe wirksam ist? Ist eine Laienreanimation nicht wirksam, warum bilden wir sie dann aus? Ist eine Infusion weniger wirksam, wenn sie von einem Rettungshelfer angelegt wird, statt von einem Notarzt? Sind AED in öffendlichen Gebäuden nicht eine wirksame Hilfe beim Herzstillstand? Warum werden sie dann gekauft? Ich denke alles ist wirksame Hilfe, was den Zustand des Patienten bessert, und wenn es eben ein Rettungshelfer ist, der Richtig lagert, Sauerstoff gibt und beruhigend einwirkt. Ansonsten wäre das ganze FR Konzept in den letzten Jahren ziemlich sinnlos. Das es eine alleinige Hilfe sein kann, habe ich nicht behauptet, es soll nur die Zeit bis zum Eintreffen des RTW überbrücken. Gruss, Alex Ich vertrete hier nur meine Meinung, nicht die irgendeiner Feuerwehr | ||||
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