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Rubrik | THW | zurück | ||
Thema | THW-Dein Freund und Helfer??? | 105 Beiträge | ||
Autor | Kai-8Ola8v R8., Darmstadt / Hessen | 382966 | ||
Datum | 26.01.2007 11:23 MSG-Nr: [ 382966 ] | 42228 x gelesen | ||
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Geschrieben von Jürgen Ringhofer Lieber Kai-Olav Roscher! Qualität geht vor Quantität. Es wäre ein Trugschluss anzunehmen, dass die Polizei bei solchen Kontrollen jeden mängelbehafteten Lkw kontrollieren kann/soll. Bei der Polizei nennt sich das ganzheitliche Kontrolle ( vom Anfang bis zum Ende - auch das Abschrauben der Kennzeichen gehört da dazu ) und dafür ist diese auch originär zuständig. Aufgrund von möglichen höheren Kontrollzahlen das THW als handelndes Organ bei der Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfolgung unterstützend einzusetzten halte ich für für unpassend und Imageschädigend ( für das THW ). Wenn das Personal der Polizei nicht ausreichend ist, dann muss ich die Kontrollzahlen reduzieren oder eigene Kräfte nachfordern werden. Das THW kann und darf hier m. E. nicht der Regelfall sein. Kein Mensch geht davon aus, dass die Polizei jeden mängelbehafteten LKW kontrollieren kann - leider. Und es bezweifelt auch niemand, dass allein bei der Polizei die Zuständigkeit für diese Kontrollen liegen kann. Nach _meinem_ Verständnis allerdings sollte die Polizei schon versuchen, das maximale an Durchsatz bei diesen Kontrollen zu erreichen. Wenn sie sich dabei des THW, des TÜV oder meinetwegen diversen 1-Euro-Jobbern bedient, um nachgeordnete Arbeiten zu verrichten, dann sehe _ich_ das als unproblematisch an. Geschrieben von Jürgen Ringhofer Darüber hinaus sollte der Verwaltungsakt auch von dem vollzogen werden, der ihn erlassen hat. Insbesondere, wenn dieser untätig daneben steht. Wie bereits geschrieben ist das eine Sache des Fingerspitzengefühls. Naja, es gibt verschiedentlich Situationen, in denen das einfach nicht praktikabel, bzw. durchführbar ist. Ich beispielsweise erteile am Tag zig Flugverkehrskontrollfreigaben (Verwaltungsakte mit direkter Rechtswirkung nach aussen) und überwache deren Umsetzung ohne selbst tätig werden zu können, da für die Umsetzung ohne schuldhafte Verzögerung der verantwortliche Luftfahrzeugführer zuständig ist - was praktisch ist, da in der Regel keine hinreichend lange Leiter zur Verfügung steht. Den Anspruch des Fingerspitzengefühls empfinde ich hier als unpassend, denn der Fahrer/Spediteur hat auch wenig Fingerspitzengefühl bewiesen, als er seinen fahrenden Schrotthaufen in den laufenden Verkehr eingeschossen hat. Eine Imageschädigung für das THW kann ich hier beim besten Willen nicht erkennen. Mein OV hat in der Vergangenheit im Rahmen der Amtshilfe bereits mehrfach Zollkontrollen unterstützt und wird dies in Zukunft auf weiter tun - ohne den Hauch eines schlechten Gewissens gegenüber den ertappten Fahrern. Geschrieben von Jürgen Ringhofer Wie bereits geschrieben wäre Selbstkritik statt Rechtfertigung ein Möglichkeit sowas zukünftig mit mehr Fingerspitzengefühl und vor allem im Rahmen des wirklich nötigen durchzuführen. Selbstkritik gerne - dann wenn sie angebracht ist. Ich weiss sehr wohl, dass es beim THW noch mehr als genug Baustellen zu beackern gibt - der vorliegende Fall gehört meiner Ansicht nach allerdings nicht dazu. Geschrieben von Jürgen Ringhofer Jürgen Ringhofer Mit kameradschaftlichen Grüssen aus Darmstadt, Kai-Olav Roscher Fluglotse und THW-Helfer | ||||
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