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Rubrik | THW | zurück | ||
Thema | THW-Dein Freund und Helfer??? | 105 Beiträge | ||
Autor | Ralf8 R.8, Reken/Coesfeld / NRW | 383070 | ||
Datum | 27.01.2007 00:00 MSG-Nr: [ 383070 ] | 41976 x gelesen | ||
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Moin! Geschrieben von Jan Südmersen Geschrieben von Jürgen WenzelDafür müssen wir oder der Auftragnehmer uns dann aber auch immer die Freistellung von der IHK holen, um eben nicht in konkurenz zum Handwerk zu treten. ... ich bin jetzt seit 20 Jahren dabei und ich kenne es auch nicht anders mit der Unbedenklichkeitsbescheinigung. Wenn wir zu Übungszwecken einen Baum fällen, dann hat sich der Besitzer des Baumes bei der IHK eine Unbedenklichkeitsbescheinigung zu holen. Wir haben kürzlich einen Hilfsgütertransport nach Bosnien durchgeführt, und selbst dafür mussten die Landjugend für die wir den Transport durchgeführt haben eine Unbedenklichkeitsbescheinigung beibringen. Diese Unbedenklichkeitsbescheinigung basiert auf einer freiwilligen Selbstverpflichtung des THW so zu vefahren; von den Feuerwehren wird das nicht praktiziert. ..................................... Kameradschaftliche Grüße aus Reken/Coesfeld Ralf Röhling | ||||
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