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Rettungsdienst
1. Rettungsassistent
Berufsausbildung (derzeit 2 Jahre, geplant 3 Jahre)
Aufstieg vom RS durch Fortbildung noch möglich.
Verantwortlicher Transportführer eines RTW oder Fahrer des NEF
2. Rechtsanwalt
Rettungssanitäter, 520h Ausbildung;
Die Ausbildung richtet sich nach den „Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst“ des Bund-Länderausschusses „Rettungswesen“ vom 20. September 1977
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaBayrisches Feuerwehrgesetz wir geändert.123 Beiträge
AutorChri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf.383095
Datum27.01.2007 10:36      MSG-Nr: [ 383095 ]94923 x gelesen
Infos:
  • 24.04.08 BayFwG (zuletzt geändert am 14.02.2008) - Sonderdruck
  • 06.03.08 Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG) vom 23. Dezember 1981 (GVBl S. 526) - mit Änderung vom 14.02.2008
  • 26.09.07 Gesetzentwurf passiert Kabinett (alb Seite 6)
  • 06.02.07 Kurzinformation zum Sachstand der Novellierung
  • 26.01.07 Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes - Stand 23.01.2007
  • 25.01.07 SächsBRKG

    alle 7 Einträge im Threadcontainer anzeigen

  • Hi,

    Geschrieben von Stefan EichingerBitte nicht die Arbeit der Helfer mit San-ausbildung bzw. HVO-Ausbildung unterbewerten
    Also ich habe hier nichts unterbewertet. Ich respektiere die Arbeit dieser Leute, aber es ist nunmal Tatsache, dass ein HVO/FR den RD nicht ersetzen soll, und dies auch gar nicht kann. Grundgedanke dieser Einheiten ist eben qualifizierte Erste Hilfe leisten.

    Geschrieben von Stefan Eichingerteilweise können diese Leute mehr als RA, RS, v.a. wenn sie sehr aktiv sind
    Möcht ich bezweifeln, wird wohl eher die Ausnahme sein!


    MkG.
    Christof

    www.feuerwehr-vilseck.de




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