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Rettungssanitäter, 520h Ausbildung;
Die Ausbildung richtet sich nach den „Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst“ des Bund-Länderausschusses „Rettungswesen“ vom 20. September 1977
Technische Hilfeleistung
In my Opinion = meiner Meinung nach
Verkehrsunfall
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaBayrisches Feuerwehrgesetz wir geändert.123 Beiträge
AutorMich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg383152
Datum27.01.2007 14:15      MSG-Nr: [ 383152 ]94618 x gelesen
Infos:
  • 24.04.08 BayFwG (zuletzt geändert am 14.02.2008) - Sonderdruck
  • 06.03.08 Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG) vom 23. Dezember 1981 (GVBl S. 526) - mit Änderung vom 14.02.2008
  • 26.09.07 Gesetzentwurf passiert Kabinett (alb Seite 6)
  • 06.02.07 Kurzinformation zum Sachstand der Novellierung
  • 26.01.07 Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes - Stand 23.01.2007
  • 25.01.07 SächsBRKG

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  • Hallo forum, Hallo Peter,

    Geschrieben von Peter Schmid
    Ich plädiere schon seit längerem dafür, dass man auch Feuerwehren ohne hydr. RS mit Grundausstattung zur TH (Unterbaumaterial, Glasmanagement usw.) ausrüstet und ausbildet. Damit könnten schon viele Vorarbeiten erledigt und viel Zeit eingespart werden, bis das Fahrzeug mit HRS eintrifft. Wäre IMO wesentlich sinnvoller, als hinter jedem Misthaufen einen HRS zu stationieren.
    Kann man nur unterstreichen und propagieren. Leiter macht ein Hydraulischer Rettungssatz "mehr her" als Unterbaumaterial und Glasmanagement. Daher ist diese Material selbst bei den meisten Feuerwehren mit TH- VU Ausstattung zuwenig vorhanden, auch wird die Notwendigkeit meist nicht gesehen.

    Gruß
    Michael


    Auch schlechter Ruf verpflichtet

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    Bayrisches Feuerwehrgesetz wir geändert. - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt