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Rettungssanitäter, 520h Ausbildung;
Die Ausbildung richtet sich nach den „Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst“ des Bund-Länderausschusses „Rettungswesen“ vom 20. September 1977
RubrikAusbildung zurück
ThemaAubildungsmöglichkeiten Feuerwehr oder Rettungsdienst11 Beiträge
AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Saar383201
Datum27.01.2007 17:24      MSG-Nr: [ 383201 ]4828 x gelesen

Schau dich doch mal im Bereich Fernstudium um.

Habe dort damals auch als RS meine Ausbildung zum ORgl angefangen
wurde bezahlt


Mit kameradschaftlichem Gruß

Florian

"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertrigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

Scharnhorst

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