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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Bayrisches Feuerwehrgesetz wir geändert. | 123 Beiträge | ||
Autor | ., Zürich / Zürich | 383251 | ||
Datum | 27.01.2007 22:38 MSG-Nr: [ 383251 ] | 94375 x gelesen | ||
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10Minuten-Frist ohne Atemschutz. www.gvz.ch (Kantonale Feuerwehr, Feuerwehr 2000, Ortsfeuerwehr) Da steht: 1. X + 5 Min. Ausrücken der ersten Feuerwehrleute ab Feuerwehrgebäude 2. X + 10Min. Eintreffen des ersten Feuerwehrfahrzeuges mit Atemschutzgeräten auf dem Schadenplatz 3. X + 15Min. Eintreffen des ersten Tanklöschfahrzeuges auf dem Schadenplatz 4. X + 30Min. Eintreffen der Stützpunktfeuerwehr auf dem Schadenplatz X ist die Alarmierung. Tja, wieso machen es die Bayern net so wie die Zürcher? Innert 10 Min. muss das erste Atemschutzzeugs am Einsatzort stehen. (Und wir haben teilweise Gemeinden mit unter 1000 Einwohnern, wos nicht mal 20 Feuerwehrleutchen gibt!) Alex Soldat Alex Moshe, Freiwillige Feuerwehr der Stadt Zürich | ||||
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