alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse


RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaBayrisches Feuerwehrgesetz wir geändert.123 Beiträge
Autor ., Zürich / Zürich383251
Datum27.01.2007 22:38      MSG-Nr: [ 383251 ]94375 x gelesen
Infos:
  • 24.04.08 BayFwG (zuletzt geändert am 14.02.2008) - Sonderdruck
  • 06.03.08 Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG) vom 23. Dezember 1981 (GVBl S. 526) - mit Änderung vom 14.02.2008
  • 26.09.07 Gesetzentwurf passiert Kabinett (alb Seite 6)
  • 06.02.07 Kurzinformation zum Sachstand der Novellierung
  • 26.01.07 Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes - Stand 23.01.2007
  • 25.01.07 SächsBRKG

    alle 7 Einträge im Threadcontainer anzeigen

  • 10Minuten-Frist ohne Atemschutz.

    www.gvz.ch (Kantonale Feuerwehr, Feuerwehr 2000, Ortsfeuerwehr)

    Da steht:
    1. X + 5 Min. Ausrücken der ersten Feuerwehrleute ab Feuerwehrgebäude
    2. X + 10Min. Eintreffen des ersten Feuerwehrfahrzeuges mit Atemschutzgeräten auf dem Schadenplatz
    3. X + 15Min. Eintreffen des ersten Tanklöschfahrzeuges auf dem Schadenplatz
    4. X + 30Min. Eintreffen der Stützpunktfeuerwehr auf dem Schadenplatz

    X ist die Alarmierung. Tja, wieso machen es die Bayern net so wie die Zürcher?
    Innert 10 Min. muss das erste Atemschutzzeugs am Einsatzort stehen.

    (Und wir haben teilweise Gemeinden mit unter 1000 Einwohnern, wos nicht mal 20 Feuerwehrleutchen gibt!)

    Alex


    Soldat Alex Moshe, Freiwillige Feuerwehr der Stadt Zürich

    Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

    << [Master]antworten 
    flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
    Beitrag weiterempfehlen

     ..

    0.114


    Bayrisches Feuerwehrgesetz wir geändert. - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt