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Rettungssanitäter, 520h Ausbildung;
Die Ausbildung richtet sich nach den „Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst“ des Bund-Länderausschusses „Rettungswesen“ vom 20. September 1977
RubrikAusbildung zurück
ThemaAubildungsmöglichkeiten Feuerwehr oder Rettungsdienst11 Beiträge
AutorBjör8n S8., Kiedrich / Hessen383384
Datum28.01.2007 18:57      MSG-Nr: [ 383384 ]4724 x gelesen

Geschrieben von Christian FischerHabe ich eben "Medizinische Massage- Grundtechniken" belegt. Nicht daß ich das vorher irgend wie gemacht hätte oder es danach beruflich jemals brauchen würde, aber den Mädels gefällt es ;-)

Ich glaub ich hab noch Restbudget beim BFD ;-)

Das einzige was mir spontan einfällt ist das du was für deinen RS machen kannst, ansonsten wüsst ich nich was du mit den 650? machen könntest was dir bei der Fw weiterhilft (ADR-Schein wurde ja bereits genannt)


Mir fördert der BFD nun den SRHT Lehrgang, allerdings als SAZ steht mir ein anderes Budget zur Verfügung.


Grüße aus dem Rheingau
Björn

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