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| Rubrik | Kommunikationstechnik | zurück | ||
| Thema | Idee zum Thema 'habe Sirene nicht gehört' | 47 Beiträge | ||
| Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 383726 | ||
| Datum | 30.01.2007 08:26 MSG-Nr: [ 383726 ] | 13003 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Heinz Caprano Wenn die Sirene als Alarmmittel nicht ausreichend ist, aus welchen Gründen auch immer, ist keine Alarmsicherheit gegeben. Also hat der Leiter der Wehr bzw. die Kommune als Träger der Feuerwehr diese sicherzustellen. Das ist ihre gesetzliche Aufgabe. Träum weiter... Geschrieben von Heinz Caprano Wenn ihr dies durch einen konkreten Fall auch noch bekannt gemacht wird, muß hier auch die Aufsichtsbehörde tätig werden. Wird sie sicherlich nicht, da das ganze in kommunaler Selbstverwaltung geschieht. So lange dadurch nichts schlimmes passiert und jemand vor Gericht zieht, passiert gar nix. Bei kleineren Ortswehren wird es dann eher dazu kommen, dass man die Wehr schließt, da ja die Nachbarwehr auch innerhalb der vorgegebenen Zeit (theoretisch) da ist. Mit solchen Argumenten, wie du sie heir anführst, wirst du in dem Fall nicht weit kommen. Man wird sicherlich herausfinden, dass es nichts ausmacht, wenn statt 15 Kameraden nur 10 den Alarm mitbekommen, weil das ja als Besatzung für's TSF immer noch locker ausreicht. Die anderen haben eben Pech gehabt... Gruß, Michael | ||||
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