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Rubrik | THW | zurück | ||
Thema | Wo führt THW die THL bei VU's durch? | 108 Beiträge | ||
Autor | Sven8 H.8, Ibbenbüren / NRW | 383742 | ||
Datum | 30.01.2007 09:50 MSG-Nr: [ 383742 ] | 88715 x gelesen | ||
Moin, Geschrieben von Ulrich Cimolino Es geht nicht um irgendwas, es geht schlicht um die Fakten bzw. die Rechtslage! wo sagt die Rechtslage aus, das eine Mitwirkung des THWs nicht zulässig ist? Mein Stand ist immer noch, das man das THW in die örtliche Gefahrenabwehr einbinden darf! Klar ist, das die Feuerwehr ihre Grundaufgaben auch ohne die BA erfüllen können muss, das schreibt einen das FSHG ja vor. Sie besagt aber nicht das man das THW nicht auch im 5m-Kreis bei TH VU einsetzen darf, es schreibt nicht das man das THW nicht bei Gebäudeeinstürze einsetzen darf, es ist eben so nirgends zu lesen das man das THW nicht zu anderen Aufgaben heranziehen darf. Es geht um die Mitarbeit, nicht um die alleinige Aufgabenlösung seitens des THWs ohne das die Feuerwehr diese Aufgabe nicht auch erledigen können muss. Nicht mehr und nicht weniger. Gruß Sven | ||||
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