alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

Technisches Hilfswerk
1. Brandamtmann
2. Bachelor (Hochschulabschluss)
3. Bachelorarbeit
Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) Nordrhein-Westfalen
Technisches Hilfswerk
Technische Hilfeleistung
Verkehrsunfall
Technisches Hilfswerk
Technisches Hilfswerk
RubrikTHW zurück
ThemaWo führt THW die THL bei VU's durch?108 Beiträge
AutorSven8 H.8, Ibbenbüren / NRW383742
Datum30.01.2007 09:50      MSG-Nr: [ 383742 ]88715 x gelesen

Moin,

Geschrieben von Ulrich CimolinoEs geht nicht um irgendwas, es geht schlicht um die Fakten bzw. die Rechtslage!

wo sagt die Rechtslage aus, das eine Mitwirkung des THWs nicht zulässig ist?
Mein Stand ist immer noch, das man das THW in die örtliche Gefahrenabwehr einbinden darf!
Klar ist, das die Feuerwehr ihre Grundaufgaben auch ohne die BA erfüllen können muss, das schreibt einen das FSHG ja vor.
Sie besagt aber nicht das man das THW nicht auch im 5m-Kreis bei TH VU einsetzen darf, es schreibt nicht das man das THW nicht bei Gebäudeeinstürze einsetzen darf, es ist eben so nirgends zu lesen das man das THW nicht zu anderen Aufgaben heranziehen darf.
Es geht um die Mitarbeit, nicht um die alleinige Aufgabenlösung seitens des THWs ohne das die Feuerwehr diese Aufgabe nicht auch erledigen können muss.
Nicht mehr und nicht weniger.
Gruß
Sven



Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

<< [Master]antworten>>
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 ..

1.627


Wo führt THW die THL bei VU's durch? - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt