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Rubrik | THW | zurück | ||
Thema | Wo führt THW die THL bei VU's durch? | 108 Beiträge | ||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 383744 | ||
Datum | 30.01.2007 09:55 MSG-Nr: [ 383744 ] | 88655 x gelesen | ||
Geschrieben von Sven Hildebrandt wo sagt die Rechtslage aus, das eine Mitwirkung des THWs nicht zulässig ist? Darum gehts doch in der Diskussion gar nicht! Geschrieben von Sven Hildebrandt Mein Stand ist immer noch, das man das THW in die örtliche Gefahrenabwehr einbinden darf! dürfen tust Du das schon, aber nur zu den Bedingungen der BA - und nur zu den Realitäten dort. Wieweit das wofür sinnvoll ist, möge jeder für sich selbst entscheiden, ich würde das NICHT für die originären Pflichtaufgaben der Feuerwehr/Gemeinden tun! ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
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