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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Lenk- und Ruhezeiten | 16 Beiträge | ||
Autor | Dirk8 W.8, Algermissen / Niedersachsen | 383879 | ||
Datum | 30.01.2007 21:44 MSG-Nr: [ 383879 ] | 6763 x gelesen | ||
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N'Abend, Geschrieben von Klaus-Dieter Wegner Desweiteren heißt es doch, daß wenn der Fahrer oder auch MA an einem Fahrzeug mit laufenden Motor arbeitet und auf dieses jeder Zeit einwirken kann, das dieses zur Lenkzeit gehört. Art. 4 der VO (EWG)3820/85: "Diese VO gilt nicht für Beförderungen mit: 5. Fahrzeugen, die von ....., der Feuerwehr,... selbst oder unter deren Aufsicht verwendet werden." Also Keine Lenkzeit i.S.d. VO! Art. 1 derselben VO: "Im Sinne dieser VO bedeutet: 5. "Ruhezeit": jeder ununterbrochene Zeitraum von min. 1 Stunde, in der Fahrer frei über seine Zeit verfügen kann;" Ob das bei einem FW Einsatz der Fall ist!? Jurist müsste man sein!? Grus von Nebenan Dirk Alles meine persönliche Meinung usw.. Geh immer vom Schlimmsten aus, dann kannst du nur positiv überrascht werden! | ||||
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