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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaLenk- und Ruhezeiten16 Beiträge
AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW383880
Datum30.01.2007 21:54      MSG-Nr: [ 383880 ]6809 x gelesen
Infos:
  • 29.01.07 LKW-Recht Infos
  • 29.01.07 FUK 3/2003 PDF
  • 29.01.07 Arbeitszeitdefinition

  • Geschrieben von Dirk Wulfes"Diese VO gilt nicht für Beförderungen mit: 5. Fahrzeugen, die von ....., der Feuerwehr,... selbst oder unter deren Aufsicht verwendet werden."
    Also Keine Lenkzeit i.S.d. VO!


    ja, das steht da, aber ich frag mich, wie der Staatsanwalt oder Richter entscheiden würde, wenn ein Fw-Fahrzeug von einem FA z.B. bei einer Überführungsfahrt gefahren wird, und er wegen Übermüdung (weil zu lang gefahren, oder weil er vorher noch arbeiten musste) einen Unfall verursacht...

    Wir halten uns an die Lenk- und Ruhezeiten außerhalb des Einsatzgeschehens. Deshalb überführen wir z.B. LKW über weitere Strecken immer mit mind. 2 Fahrern oder machen Pausen...


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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