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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Lenk- und Ruhezeiten | 16 Beiträge | ||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 383880 | ||
Datum | 30.01.2007 21:54 MSG-Nr: [ 383880 ] | 6809 x gelesen | ||
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Geschrieben von Dirk Wulfes "Diese VO gilt nicht für Beförderungen mit: 5. Fahrzeugen, die von ....., der Feuerwehr,... selbst oder unter deren Aufsicht verwendet werden." ja, das steht da, aber ich frag mich, wie der Staatsanwalt oder Richter entscheiden würde, wenn ein Fw-Fahrzeug von einem FA z.B. bei einer Überführungsfahrt gefahren wird, und er wegen Übermüdung (weil zu lang gefahren, oder weil er vorher noch arbeiten musste) einen Unfall verursacht... Wir halten uns an die Lenk- und Ruhezeiten außerhalb des Einsatzgeschehens. Deshalb überführen wir z.B. LKW über weitere Strecken immer mit mind. 2 Fahrern oder machen Pausen... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
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